Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Heineken-ASC gesetzlich vertreten durch Olaf Heineken

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind in deutscher Sprache verfaßt und können von dem Kunden in seinen Arbeitsspeicher geladen werden. Auf Wunsch können sie bei Fa. Heineken-ASC in schriftlicher Form angefordert werden.
Die Anschrift von Heineken-ASC sowie der Vertretungsberechtigte von Heineken-ASC können insbesondere der Rechnung entnommen werden.
Präambel
Heineken-ASC betreibt zu gewerblichen Zwecken unter den Domains http://www.heineken-asc.de und http://www.olaf-der-restaurator.de eine Homepage. Heineken-ASC bietet Kunden auf diesen Websites Produkte, hauptsächlich Oldtimerteile, Fahrzeugteile, Ersatzteile, Serviceleistungen und Sonderposten zum Kauf an.

§ 1 Produktauswahl

Der Kunde hat die Möglichkeit, auf der oben genannten Website Produkte auszuwählen und schriftlich per Fax zu bestellen. Ein automatisierter, elektronischer Warenkorb existiert nicht. Der Kunde hat die Möglichkeit, während der Geschäftszeit telefonisch oder persönlich Kontakt mit einem Mitarbeiter von Heineken-ASC Kontakt aufzunehmen.

§ 2 Rückgabebelehrung

Rückgaberecht
(1) Der Kunde kann die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen/einem Monat durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z.B. bei sperrigen Gütern) kann der Kunde die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform, also z.B. per Brief oder Fax erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Falle erfolgt die Rücksendung auf Kosten und Gefahr des Anbieters. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:
 
Heineken-ASC
Hofbuschweg 20/ 24
D 09618 Großhartmannsdorf
Tel.: 037329/ 4139
E-Mail: heineken-asc
 
(2) Das Rückgaberecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde,
(3) Werden Teile vom Kunden aus unersichtlichen Gründen zurückgegeben, so fallen 20% des Warenwertes als Bearbeitungsgebühr an.
 
Rückgabefolgen
Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie dem Kunden etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterläßt, was deren Wert beeinträchtigt.

§ 3 Preisangaben im Auftragsschein; Kostenvoranschlag

(1) Für Ersatzteile gelten die Listenpreise im Zeitpunkt der Bestellung, wie sie auf den Internetseiten dargestellt wurden.
(2) Die Preise verstehen sich ab Betriebssitz Heineken-ASC rein Netto, also ohne Mehrwertsteuer, ohne Kosten für Verpackung und Versand.
(3) Auf Verlangen des Auftraggebers vermerkt der Auftragnehmer im Auftragsschein auch die Preise, die bei der Durchführung des Auftrages voraussichtlich zum Ansatz kommen. Preisangaben im Auftragsschein können auch durch Verweisung auf die in Frage kommenden Positionen der beim Auftragnehmer ausliegenden Preiskataloge erfolgen.
(4) Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlages; in diesem sind die Ersatzteile und Serviceleistungen jeweils im einzelnen aufzuführen und mit dem jeweiligen Preis zu versehen. Der Auftragnehmer ist an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 3 Wochen nach seiner Abgabe gebunden. Wird aufgrund des Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt, so darf der Gesamtpreis bei der Berechnung des Auftrags nur mit Zustimmung des Auftraggebers überschritten werden.
(5) Wenn im Auftragsschein Preisangaben enthalten sind, muß ebenso wie beim Kostenvoranschlag die Umsatzsteuer angegeben werden.

§ 4 Berechnung des Auftrages

(1) In der Rechnung sind Preise oder Preisfaktoren für jedes bestellte Ersatzteil und Materialien jeweils gesondert auszuweisen. Wünscht der Auftraggeber Abholung oder Zustellung des Auftragsgegenstandes, erfolgen diese auf seine Kosten und Gefahr. Die Haftung bei Verschulden bleibt unberührt.
(2) Wird der Auftrag aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme aus dem Kostenvoranschlag, wobei lediglich zusätzliche Produkte besonders aufzuführen sind.
(3) Die Berechnung des Tauschpreises im Tauschverfahren setzt voraus, daß das ausgebaute Aggregat oder Teil dem Lieferumfang des Ersatzaggregates oder- teils entspricht und daß es keinen Schaden aufweist, der die Wiederaufbereitung unmöglich macht. Auf Sauberkeit des Tauschteils hat der Auftraggeber zu achten.
(4) Die Umsatzsteuern gehen zu Lasten des Auftraggebers.
(5) Eine etwaige Berichtigung der Rechnung muß seitens des Auftragnehmers ebenso wie eine Beanstandung seitens des Auftraggebers, schriftlich und spätestens 6 Wochen nach Zugang der Rechnung erfolgen.

§ 5 Vertragsschluß

(1) Die Angebote von Heineken-ASC auf der Website sind freibleibend. Damit ist Heineken-ASC im Falle der Nichtverfügbarkeit nicht zur Leistung verpflichtet. Ein Vertragsabschluß und damit eine vertragliche Bindung über die einzelnen Leistungen kommt jedoch dann zustande, sofern Heineken-ASC die Bestellung des Kunden in Textform bestätigt hat.
(2) Heineken-ASC ist berechtigt, eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware zu liefern, wenn die bestellte Ware nicht verfügbar ist und der Kunde seine Zustimmung zu diesem Verfahren im Bestellformular erklärt hat.

§ 6 Durchführung des Vertrags

Auslieferung
Soweit die bestellten Produkte verfügbar sind, wird Heineken-ASC diese innerhalb von 3-14 Werktagen nach Eingang der Bestellung ausliefern.
 
Versandkosten
Es werden Versandkosten in Höhe der entstehenden Kosten berechnet.
 
Änderungen, Erweiterungen, Begrenzungen der Bestellung
Heineken-ASC wird Anfragen des Kunden im Zusammenhang mit bereits getätigten Bestellungen bezüglich Änderungen, Erweiterungen und/oder Begrenzungen des Produktumfangs kurzfristig beantworten. Soweit der Kunde bis zu 5 Werktage vor der geplanten Lieferung eine Produktänderung, -erweiterung und/oder -begrenzung wünscht, wird Heineken-ASC dies, soweit möglich, berücksichtigen.

§ 7 Service Hotline

Heineken-ASC stellt für Fragen des Kunden im Zusammenhang mit den Produkten eine Hotline zur Verfügung. Diese Hotline steht dem Kunden fünf Tage die Woche (Montag bis Freitag), zu den üblichen Geschäftzeiten (8.00 Uhr - 17.00 Uhr) zur Verfügung. Hierauf wird Heineken-ASC den Kunden auf der Rechnung nochmals gesondert aufmerksam machen.

§ 8 Zahlungsbedingungen

(1) Heineken-ASC stellt dem Kunden für die bestellte Ware eine Rechnung aus, die ihm bei Lieferung der Ware ausgehändigt wird. Heineken-ASC liefert gegen Vorkasse, Nachnahme oder Rechnung. Vorauszahlungen werden bei der Rechnungsstellung berücksichtigt. Bei Lieferung gegen Rechnung sind alle Rechnungsbeträge spätestens 14 Tage nach Zugang der Rechnung zu zahlen.
(2) Zahlungen sind bei Abnahme des Auftragsgegenstandes, spätestens jedoch innerhalb 1 Woche nach Lieferung und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung- ohne Skonto oder sonstige Nachlässe - zu leisten.
(3) Preise auf der Rechnung sind stets Endkundenpreise inklusive Mehrwertsteuer.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Kunde, verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz an Heineken-ASC zu bezahlen, es sei denn, daß Heineken-ASC einen höheren Zinssatz nachweisen kann. Bei Kunden, die Unternehmer sind, gilt Satz 1 mit der Maßgabe, daß der Verzugszinssatz 8 % über dem Basiszinssatz beträgt.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

Für alle Zubehör-, Ersatzteile und Aggregate sowie alle anderen gelieferten Produkte der Auftraggeberbestellung, behält sich der Auftragnehmer das Eigentum daran bis zur vollständigen Bezahlung vor.

§ 10 Gewährleistung und Haftung

(1) Nimmt der Auftraggeber den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm Gewährleistungsansprüche in dem in den Ziffern 3 bis 6 beschriebenen Umfang nur zu, wenn er diese bei Abnahme vorbehält.
(2) Für nicht erkannte Mängel wird Gewähr geleistet, wenn der Mangel innerhalb von 24 Stunden seit Abnahme gemeldet wird.  Mängel sollen dem Auftragnehmer unverzüglich nach ihrer Feststellung schriftlich angezeigt und genau bezeichnet werden; bei persönlichen Anzeigen händigt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige aus. Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen. 
(3) Die Gewährleistung des Anbieters richtet sich nach §§ 433 ff. BGB. Im unternehmerischen Geschäftsverkehr ist die Gewährleistung auf ein Jahr begrenzt und Heineken-ASC ist berechtigt, das Produkt nach ihrer Wahl zu reparieren oder kostenfreien Ersatz zu stellen.
(4) Der Auftragnehmer behebt einen gewährleistungspflichtigen Mangel auf seine Kosten in seinem Betrieb. In Folgenden Ausnahmefällen kann die Mängelbeseitigung von einer anderen, dem Standort des Fahrzeuges näher gelegenen (der Vertriebsorganisation des Auftragnehmers angehörenden) Fachwerkstatt durchgeführt werden, wenn ein zwingender Notfall vorliegt; der Auftraggeber ist jedoch verpflichtet, unverzüglich den Auftragnehmer hiervon unter Angabe der Anschrift des beauftragten Betriebes zu unterrichten. Die Nachbesserung erfolgt ohne Berechnung derjenigen Aufwendungen, die zum Zwecke der Nachbesserung erforderlich sind, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten. 
(5) Schlägt Nachbesserung fehl, insbesondere wenn der Mangel nicht beseitigt werden kann oder für den Auftraggeber weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar sind, kann der Auftraggeber vom Auftragnehmer Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder Minderung (Herabsetzung der Vergütung) oder bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Schadenersatz verlangen.
(6) Heineken-ASC haftet

Ein Mitverschulden des Kunden ist diesem anzurechnen.
Die Haftung wegen Vorsatz, Garantie, Arglist und für Personenschäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.

§ 11 Höhere Gewalt

(1) Für den Fall, daß Heineken-ASC die geschuldete Leistung aufgrund höherer Gewalt (insbesondere Krieg, Naturkatastrophen) nicht erbringen kann, ist sie für die Dauer der Hinderung von ihren Leistungspflichten befreit.
(2) Ist Heineken-ASC die Ausführung der Bestellung bzw. Lieferung der Ware länger als einen Monat aufgrund höherer Gewalt unmöglich, so ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

§ 12 Ankauf von Ersatz- und Zubehörteilen

Beim Aufkauf von Teilen fallen neben dem eigentlichen Kaufpreis noch Transportkosten, sowie erheblicher Arbeits- und Zeitaufwand an.
Ohne eine einigermaßen genaue (und verbindliche) Aufstellung der Teile kann ein Angebot nicht beurteilt und bearbeitet werden.
Blechteile werden nur in Zusammenhang mit anderen Teilen akzeptiert und bezüglich des Preises sehr niedrig bewertet.
Bremszylinder sehen wir aus Sicherheitsgründen grundsätzlich als Material zur Regenerierung an und vergüten nur in Form einer Anerkennungspauschale. Bremsschläuche und Bremsbacken werden aus Sicherheitsgründen gar nicht angekauft.

§ 13 Datenschutz

Heineken-ASC wird sämtliche datenschutzrechtliche Erfordernisse, insbesondere die Vorgaben des Teledienstedatenschutzgesetzes, beachten.

§ 14 Schlußbestimmungen

(1) Vertragssprache ist Deutsch.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam. Heineken-ASC und der Kunde werden die nichtige Bestimmung durch eine solche wirksame ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt.
AGB-Stand: 20.05.2018